Wirklich praktisch.
Sie kennen es sicher, der Schreibtisch ist wieder einmal zu klein.
Dieser Druckertisch aus verzundertem Stahlblech schafft schnelle Abhilfe.
Als Schreibtischbrücke können Sie die unterhalb liegende Fläche nahezu komplett weiter nutzen.
Parallel eignen sich die Seitenwände als kleine Magnetpinwände für Ihre Notizen.
Der hier gezeigte Druckertisch ist 60m breit, 60 cm tief und ca. 40 cm hoch.
Da es sich um Einzelfertigungen handelt, können Sie die Druckertische auch genau passend zu Ihrem Drucker erhalten.
Nennen Sie uns bei Bestellung Ihre Druckertisches Ihre Wunschmaße.
In Größen, die für alle handelsüblichen "Einplatzdrucker" anfallen, bieten wir Ihnen den Druckertisch zum gleichen Preis an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Tel. 0 51 21 / 28 29 320
Anmerkung:
Die Stahloberfläche ist so beschaffen, wie sie das Walzwerk verlässt. Die markante, bläulich, anthrazitfarbene
Oberfläche ist verbranntes Eisen. Diese kann nicht verändert werden und ist keine nachträglich aufgebrachte Beschichtung.
Die Bleche sind gelasert. Aufgrund der hohen Temperatur beim Laserschneiden nimmt die Schneidekante eine ähnliche
Farbe, wie das Zunderblech an. Beim Formen / Kanten der Bleche ist es unvermeidlich, dass ein Teil der Zunderschicht
abplatzt, denn der Zunder ist wesentlich spröder als der Stahl. Auf die Korrosionseigenschaft hat das keinen Einfluss.
Unsere Lackierung mit einem speziellem Klarlack gewährt jahrelangen Schutz im trockenen Innenbereich.
Ohne Lack würde selbst der Zunderstahl im Laufe der Zeit rosten.
Trotz aller Sorgfalt entstehen oftmals beim Transport / Handling kleinere Kratzer. Diese stellen keine Qualitätsminderung dar,
sind Bestandteil des typischen Gesamtbildes. Die Wärmeentwicklung an Schweißstellen markiert sich auf der gegenüberliegenden
Seite ( Aussenseite ) durch deutliche Verfärbungen an der Oberfläche ( Anlassfarben ).
Genau diese beschriebenen, authentischen Originaloberflächen machen den gewünschten Charme der
Stahl Möbel von Metall & Gestaltung aus. Sie stellen keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar.